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Tarifwechsel im eigenen Vertrag (§ 204 VVG)
Sie haben ein gesetzliches Recht, in einen günstigeren Tarif Ihres eigenen Versicherers zu wechseln. Ihre Alterungsrückstellungen bleiben vollständig erhalten, eine erneute Gesundheitsprüfung entfällt bei gleichen oder geringeren Leistungen, Fristen gibt es keine. Wir beobachten alle 43 privaten Krankenversicherer in Deutschland. Erfahrungsgemäß lohnt sich das für über 80 % der privat Versicherten.
Für die meisten der schnellste Hebel.
